vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beitragsfreie freiwillige soziale Zuwendungen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6970/2/2025 Heft 6970 v. 15.10.2025

Gewährt ein Dienstgeber finanzielle Zuschüsse an die Beschäftigten für bestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, handelt es sich um freiwillige soziale Zuwendungen, die beitragsfrei abzurechnen sind. Beitragsfrei sind finanzielle Zuwendungen für zielgerichtete, wirkungsorientierte, vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasste Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie Impfungen. Diese Zuwendungen müssen allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmern gewährt werden. Damit eine Maßnahme in das Angebotsspektrum der Gesundheitsförderung und Prävention fällt, muss sie einem der folgenden Handlungsfelder zuordenbar sein: Ernährung, Bewegung, Sucht oder psychische Gesundheit. Welche weiteren Voraussetzungen vorliegen müssen und welche konkreten Maßnahmen in Betracht kommen, erläutert die Österreichische Gesundheitskasse in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgeber-Magazins DGservice Nr 3/September 2025. (Direktlink: https://tinyurl.com/soziale-Zuwendungen )

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte