Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG, BGBl I 2017/136) wurde ein Register eingerichtet, in das die (direkten und indirekten) wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Mit dem nunmehr aktualisierten "WiEReG BMF-Erlass" wird die Rechtsansicht des BMF im Zusammenhang mit der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem WiEReG wiedergegeben (Erlass des BMF vom 30. 9. 2025, 2025-0.779.895, BMF-AV Nr 136/2025). Als Ergänzung zu diesem Erlass stellt die Registerbehörde auf der Homepage des BMF allgemeine Informationen sowie eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfestellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung. Ebenso wird dort die vom BMF geführte Länderliste veröffentlicht (https://www.bmf.gv.at/services/wiereg.html ).

