ABGB: § 1431
OLG Linz 16. 6. 2025, 11 Ra 16/25i
Der beklagte Arbeitnehmer war bis zum 7. 1. 2024 bei der Klägerin beschäftigt. Am 30. 1. 2024 erhielt er von der Arbeitgeberin irrtümlich das volle Monatsgehalt für Jänner 2024 überwiesen, obwohl ihm aufgrund seiner nur 7-tägigen Beschäftigung im Jänner lediglich ein aliquoter Teil zugestanden hätte. Nach Erhalt der Zahlung fragte der Arbeitnehmer bei der Arbeitgeberin nach, da ihm der Betrag zu niedrig erschien, erwartete er doch zusätzlich die Auszahlung von Montagezulagen. Die Arbeitgeberin erklärte ihm daraufhin, dass es sich bei der Überweisung nur um sein Gehalt handle und er die Zulagen noch gesondert ausbezahlt be-

