ASVG: § 131 Abs 1 und Abs 6
OGH 10. 7. 2025, 10 ObS 72/25y
Wegen Kreuzbeschwerden bemühte sich der Kläger im Mai 2023 um einen Termin bei einem Orthopäden, der Vertragspartner der beklagten ÖGK ist. Von einigen Ärzten wurde dem Kläger ein Termin in 3 bis 4 Monaten (also für August bis September 2023) in Aussicht gestellt, was vom Kläger aber nicht in Anspruch genom-

