ABGB: § 1157, § 1295
OLG Innsbruck 22. 5. 2025, 13 Ra 6/25t
Bei Mobbing handelt es sich um eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen (sog Bossing), bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (vgl OGH 26. 11. 2012, 9 ObA 131/11x, ARD 6289/10/2013). Für Mobbing ist das systematische, ausgrenzende und prozesshafte Geschehen über einen längeren Zeitraum typisch, etwa durch systematische Verweigerung jeder Anerkennung, Isolation, Zurückhalten von Informationen, Rufschädigung und dergleichen. Wesentlich ist, ob die vom Vorgesetzten oder den Kollegen gesetzten Maßnahmen objektiv geeignet waren, bei der unterlegenen Person den Effekt des Verdrängens aus dem Arbeitsverhältnis zu bewirken. Das subjektive Empfinden des Betroffenen ist nicht ausschlaggebend.

