ABGB: § 879, § 1157
OGH 26. 5. 2025, 8 ObA 4/25h
➜ zu OLG Wien 9 Ra 91/24d, ARD 6944/7/2025 (Bestätigung)
Das Berufungsgericht ging im Fall einer Gesundheits- und Krankenpflegerin und zugleich stellvertretenden Stationsleiterin, die durch das Verhalten ihrer Vorgesetzen über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch ausgegrenzt wurde (hier: insbesondere durch den Umgangston der Stationsleiterin, die fehlende Einführung in viele Stationsbereiche, die Ignoranz der Beschwerden der Krankenpflegerin auch durch den Pflegedirektor, eine - im Wesentlichen unrichtige - schlechte Mitarbeiterbeurteilung, die zu einer psychischen Erkrankung führte), von Mobbing aus.

