Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit: § 4
EuGH 3. 7. 2025, C-268/24, Lalfi
Nach italienischem Recht wird Lehrkräften mit unbefristetem Arbeitsvertrag sowie befristet Beschäftigten, die für die Dauer eines gesamten Schuljahres Vertretungen übernehmen, eine elektronische Karte im Wert von € 500,- pro Schuljahr "zur

