IT-KV: § 15
OLG Wien 28. 7. 2025, 7 Ra 45/25a
Der Kläger befindet sich seit 1. 12. 2022 (bis 31. 12. 2026) in der geblockten Freizeitphase des mit seinem Arbeitgeber vereinbarten "RAP-Modells" ("Reduktion der Arbeitszeit vor Pensionsantritt"). Dabei handelt es sich um ein innerbetrieblich angebotenes Modell, um die Arbeitszeit vor dem geplanten Pensionsantritt über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

