Diese zweiteilige Serie widmet sich der Frage, wie konkret vorzugehen ist, wenn sich der Dienstnehmer am Dienstvertragsende im Krankenstand mit 0 % Entgeltfortzahlung befindet und ein verbleibendes Zeitguthaben auszuzahlen ist. Thematisiert werden ua die sv-rechtliche Abrechnung des Krankenentgelts, die Abrechnung von Zeitguthaben bei DV-Ende, wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht, und die korrekten Meldungen.

