vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Keine Anwendbarkeit der Handelsvertreterpauschalierung auf Versicherungsmakler

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6966/15/2025 Heft 6966 v. 17.9.2025

VO BGBl II 2000/95 (Handelsvertreterpauschalierungverordnung)

HVertrG: § 1 Abs 1

Nach der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern (BGBl II 2000/95 idF BGBl II 2003/635) können bei "einer Tätigkeit als Handelsvertreter im Sinne des Handelsvertretergesetzes 1993" ua im Rahmen der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben mit Durchschnittssätzen angesetzt werden (Handelsvertreterpauschalierung). Im Bereich der Versicherungsvermittlung ist ausschließlich eine Tätigkeit als Versicherungsagent vom Anwendungsbereich der Pauschalierungsverordnung erfasst, nicht aber auch eine Tätigkeit als Versicherungsmakler, da dessen Tätigkeit nicht der in § 1 Abs 1 HVertrG 1993 umschriebenen Tätigkeit entspricht. Für Versicherungsmakler kommt eine Inanspruchnahme der Pauschalierung somit nicht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte