vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht abzugsfähige Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Politikers

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6965/16/2025 Heft 6965 v. 10.9.2025

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 lit a

VwGH 24. 4. 2025, Ra 2024/15/0060➜ zu BFG RV/3100224/2016 (Bestätigung)

Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 24. 6. 2024 versagte das BFG einem früheren Bundesminister für Finanzen hinsichtlich des revisionsgegenständlichen Komplexes betreffend das "BUWOG"-Verfahren samt den damit unmittelbar zusammenhängenden Verfahren einen Werbungskostenabzug für im Jahr 2011 getragene Rechtsanwalts- und Prozesskosten. Im Hinblick auf das vorliegende Strafurteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 4. 12. 2020, 15 Hv 1/17z ("BUWOG-Urteil") stehe für das Beschwerdeverfahren sohin bindend fest, dass sich der Revisionswerber mit dem aufgezeigten Verhalten außerhalb seines beruflichen Pflichtenkreises (§ 2 Abs 2 BMG) bewegt habe. Er habe seine Befugnis (über fremdes Vermögen zu verfügen) wissentlich missbraucht und dadurch der Republik Österreich einen Vermögensschaden in beträchtlicher Höhe zugefügt. Der Revisionswerber habe für die pflichtwidrige Vornahme von Amtsgeschäften Bestechungszahlungen gefordert und lukriert, die er privat vereinnahmt habe. Die schuldhaften Handlungen beruhten sohin (ausschließlich) auf einer Bereicherungsabsicht des Revisionswerbers. Damit sei sein Fehlverhalten aber seiner privaten Sphäre zuzuordnen. Von einem steuerlich relevanten Zusammenhang zwischen den Straftaten und der beruflichen Tätigkeit des Revisionswerbers als Finanzminister könne nicht ausgegangen werden. Ein Abzug der

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte