ASVG: § 18b Abs 1a Z 1
VwGH 11. 6. 2025, Ro 2024/08/0010
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sprach mit Bescheid aus, dass die Selbstversicherung des Mitbeteiligten in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger gemäß § 18b ASVG mit 31. 12. 2022 ende. Die Selbstversicherung sei nämlich - so die Begründung dieses Bescheides - für eine Zeit ausgeschlossen, während der ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf eine monatlich wiederkehrende Geldleistung aus einer eigenen gesetzlichen Pensionsversicherung bestehe. Ein solcher Anspruch bestehe im Fall des Mitbeteiligten.

