ASVG: § 67 Abs 10
VwGH 13. 6. 2025, Ra 2024/08/0173
Über das Vermögen der S GmbH wurde am 22. 5. 2019 ein Sanierungsverfahren eröffnet, das im August 2019 nach Bestätigung eines Sanierungsplanes mit einer Quote von 30 % aufgehoben wurde. Die ÖGK verpflichtete die Geschäftsführer gemäß § 67 Abs 10 ASVG, ausständige Beiträge für den Zeitraum 1. 12. 2018 bis 21. 5. 2019 iHv € 95.463,73 zu zahlen.

