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Kein Verschulden des Arbeitgebers an Depression - keine Kündigungsentschädigung bei Austritt

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6964/6/2025 Heft 6964 v. 3.9.2025

AngG: § 26 Z 1, § 29 Abs 1

OLG Wien 18. 7. 2025, 9 Ra 107/24g

Der Kläger und seine Ehefrau erwarben einen Betrieb im Jahr 2012. Im Jahr 2020 verkauften sie ihre Anteile am Betrieb an einen deutschen Konzern. Der Kläger blieb bis zu seinem vorzeitigen Austritt am 27. 2. 2023 handelsrechtlicher Geschäftsführer des Betriebes.

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