KV-Allgemeines Gewerbe: § 18
OGH 29. 4. 2025, 9 ObA 19/25x
Gemäß § 18 des Kollektivvertrages für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung gilt das kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt eines Provisionsbeziehers als erreicht, wenn sein Monatsbruttogehalt zuzüglich der jahresdurchschnittlichen Provision das Mindestgrundgehalt der entsprechenden Verwendungsgruppe erreicht.

