ZPO: § 146
OLG Wien 13. 2. 2025, 8 Ra 6/25y
Grobes Verschulden eines Parteienvertreters bei der Versäumung einer befristeten Prozesshandlung ist im Wiedereinsetzungsverfahren der Partei zuzurechnen. Ein solches wird regelmäßig darin erblickt, wenn der unterlaufene Fehler auf einer mangelhaf-

