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Fahrpersonal im internationalen Straßenverkehr - Änderung des AETR

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6962/1/2025 Heft 6962 v. 13.8.2025

Für gewerbliche Beförderungen im Straßenverkehr, die entweder ausschließlich innerhalb der Europäischen Union oder aber zwischen der EU, der Schweiz und den EWR-Staaten getätigt werden, gilt die VO (EG) 561/2006 . Das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. 7. 1970 findet hingegen weiterhin Anwendung auf Fahrten zwischen der Gemeinschaft und einem Drittstaat bzw für Fahrten mit Fahrzeugen, die in einem Drittstaat zugelassen sind (siehe dazu ARD 5677/1/2006). Mit BGBl III 2025/110 wurde nun die (bereits am 20. 9. 2010 in Kraft getretene) "Änderung 6" des AETR von Österreich genehmigt. Die Änderungen dienen der Angleichung des AETR an die in der EU bestehenden Rechtsvorschriften über Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern sowie über Fahrtenschreiber. An der innerstaatlichen Rechtslage ändert sich durch die vorgenommenen Änderungen nichts, da Österreich die einschlägigen EU-Vorschriften bereits umgesetzt hat bzw diese direkt wirksam sind.

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