ABGB: § 879
OLG Wien 24. 6. 2025, 10 Ra 24/25k
Die Klägerin wurde Ende Juli 2023 zum 31. 8. bzw 30. 9. 2023 gekündigt. Mit ihrer Klage begehrt sie die Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses über den 31. 8. bzw 30. 9. 2023 hinaus. Sie sei aufgrund der gravierenden Nebenwirkungen der von der Arbeitgeberin selbst veranlassten dritten COVID-19-Impfung (am 16. 11. 2021) sowie aufgrund der Meldung einer erlittenen sexuellen Belästigung (am 24. 8. 2022) gekündigt worden. Der Ausspruch der beiden Kündigungen sei sittenwidrig und gleichheitswidrig.

