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Neu kundgemachte Heimarbeitstarife

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6959/1/2025 Heft 6959 v. 23.7.2025

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2025 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter erlassen:

Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren (gilt bereits ab 1. 4. 2025, BGBl II 2025/144)Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2025/145)

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