ABGB: § 1295
OGH 25. 3. 2025, 1 Ob 97/24g
In einem gegen die Geschäftsführerin einer GmbH geführten abfallrechtlichen Finanzstrafverfahren schob sie die Verantwortung auf einen ihrer Mitarbeiter, weswegen die Behörde auch gegen ihn ein solches Verfahren einleitete. Der Mitarbeiter beauftragte einen Anwalt mit seiner Vertretung und erreichte letztlich die Einstellung des Verfahrens. Die Finanzstrafbehörde sah die Geschäftsführerin als Alleinverantwortliche an.

