APG: § 12 Abs 3 Z 2 letzter Satz
OGH 18. 3. 2025, 10 ObS 1/25g
Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe der der Klägerin ab 1. 9. 2023 gebührenden Alterspension. Mit ihrer Klage begehrt sie die Gewährung einer Alterspension in der Höhe, die sich ohne Anwendung der Regelung des § 12 Abs 3 Z 2 letzter Satz APG errechne. Der dort normierte Ausschluss der Aufwertung der Gesamtgutschrift des letzten Kalenderjahres vor dem Pensionsantritt sei verfassungswidrig. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Der OGH bestätigt die Rechtsansicht der Vorinstanzen und verneint die Verfassungswidrigkeit (zusammengefasst) wie folgt:

