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Ablehnung einer Leistung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht - Kognitionsbefugnis der Gerichte

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6952/9/2025 Heft 6952 v. 4.6.2025

ASVG: § 366 Abs 2

Hat ein Versicherter seine Mitwirkungspflicht im Leistungsverfahren verletzt, in dem er zu den angesetzten Untersuchungsterminen nicht erschienen war, weshalb der Versicherungsträger den Sachverhalt in Anwendung des § 366 Abs 2 ASVG anhand der vorliegenden Unterlagen festgestellt hat, hat das Sozialgericht im Falle einer Klage

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