vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Verteilung der Normalarbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6952/7/2025 Heft 6952 v. 4.6.2025

AZG: § 4

OGH 19. 3. 2025, 9 ObA 49/24g

Der Kläger ist als Buslenker beim beklagten Unternehmen beschäftigt, sein Arbeitsverhältnis unterliegt dem Bundes-Kollektivvertrag für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben. Bis 31. 12. 2022 wurde er hauptsächlich auf einer Linie im Stadtverkehr, also mit einer sehr dichten Kursfolge, eingesetzt. Die im Betrieb geltende Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Normalarbeitszeit im Lenkdienst sieht ua folgendes vor: "Die wöchentliche Normalarbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Lenker (inkl Springer) ist wenn möglich überwiegend auf vier Wochentage zu verteilen, damit zusammenhängende Freizeitblöcke geschaffen werden können. Bei Bedarf ist die Normalarbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Lenker aber auf drei oder fünf Wochentage zu verteilen. Die Aufteilung auf drei oder fünf Wochentage ist dann vorzunehmen, wenn a) es die Betriebszeiten des Fahrplanes ver-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte