ASVG: § 139 Abs 5
OGH 18. 3. 2025, 10 ObS 123/24x
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Krankengeld für einen Zeitraum von 26 oder 52 Wochen hat. Der Klägerin, die in Österreich im Jahr 2022 eine geringe Alterspension bezog (€ 45,79 monatlich) und zunächst noch unselbstständig erwerbstätig war, wurde von der ÖGK Krankengeld für 26 Wochen gewährt. Der OGH teilt die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass der Pensionsbezug den von der Klägerin begehrten Krankengeldanspruch von mehr als 26 Wochen ausschließt:

