ASVG: § 361 Abs 3
OLG Wien 25. 2. 2025, 9 Ra 58/24a
Die Klägerin begehrt neben diversen Entgeltansprüchen mit ihrer Klage ua die Ausstellung einer Arbeits- und Entgeltbestätigung von ihrer Arbeitgeberin; die Bestätigung sei für die Bemessung des AMS-Bezugs erforderlich. Das Erstgericht hat das Klagebegehren allerdings zurückgewiesen und wurde darin vom OLG Wien bestätigt:

