EStG 1988: §§ 34 ff
BFG 26. 3. 2025, RV/1100037/2021
Der Sohn des Beschwerdeführers leidet an einer Autismus-Spektrum-Störung und ist zu 100 % behindert, für ihn wird eine erhöhte Familienbeihilfe gewährt. Das Kind besitzt keine aktive Sprache. Er kommuniziert mit Hilfe eines iPads, aktiver Talkerfunktion und der Applikation Meta Talk DE. In Verbindung mit der App erlaube es die Talkerfunktion dem Kind, die fehlende Sprache zu ersetzen. Der Beschwerdeführer machte die Aufwendungen für das iPad samt Zubehör iHv € 550,94 als außergewöhnliche Belastungen das Jahr 2018 geltend (die App wurde bereits 2016 angeschafft), was jedoch vom Finanzamt nicht anerkannt wurde. Diese Entscheidung wurde nun vom BFG bestätigt:

