vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fellner/Artner, Abrechnung einer Entschädigungszahlung, wenn Dienstnehmer das Dienstverhältnis früher als einvernehmlich vereinbart beendet, PVP 2024/29

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6944/18/2025 Heft 6944 v. 9.4.2025

Anlässlich von Dienstvertragsbeendigungen kommt es immer wieder zu kreativen Vertragsgestaltungen, die möglichst die aufeinandertreffenden unterschiedlichen Interessen von Dienstgeber und Dienstnehmer bestmöglich erfüllen. Eine solche Gestaltungsmöglichkeit und deren sozialversicherungsrechtliche Folgen erläutern die Autoren anhand eines konkreten Praxisfalles: Anlässlich der einvernehmlichen Auflösung wird vereinbart, dass der dienstfrei gestellte Arbeitnehmer schon vorzeitig einen neuen Job annehmen kann und bei einer rechtzeitigen Meldung (zB 14 Tage vorher) eine Entschädigungszahlung (bestehend aus laufendem Bezug und aliquoten Sonderzahlungen, aber keinem Urlaubsanspruch für den "Ausfallszeitraum") erhält. In der mit der ÖGK abgeklärten sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass die Entschädigungszahlung im konkreten Fall nach § 49 Abs 3 Z 7 ASVG als beitragsfreie Abgangsentschädigung abgerechnet werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte