AlVG: § 10
VwGH 27. 1. 2025, Ra 2022/08/0122
Der im Bezug von Notstandshilfe stehenden Arbeitslosen wurde vom Arbeitsmarktservice ein Einladungsschreiben zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch beim Beschäftigungsprojekt des Vereins S*** an einem bestimmten Tag übermittelt. Das Einladungsschreiben hat auszugsweise wie folgt gelautet: "Das AMS NÖ bietet Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Arbeitsplatz im Projekt S vorzustellen. Sie erhalten in diesem Projekt im Rahmen eines Dienstverhältnisses bestmögliche Unterstützung für Ihren Wiedereinstieg in Ihr Berufsleben. [...] Der Projektträger wird vor diesem Ersttermin versuchen, telefonisch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um Ihnen noch detaillierte Informationen zukommen zu lassen. Es handelt sich hierbei um ein konkretes Arbeitsangebot." Dem Einladungsschreiben war ein Informationsblatt über den Sozialökonomischen Betrieb für Arbeits- und Beschäftigungsinitiativen des Vereins S*** beigelegt.

