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Keine Bewerbung auf unterkollektivvertraglich entlohnte Stelle - keine Sperre der Notstandshilfe

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6944/10/2025 Heft 6944 v. 9.4.2025

AlVG: § 9 Abs 2, § 10

VwGH 28. 1. 2025, Ra 2024/08/0026

Die einem Arbeitslosen vom Arbeitsmarktservice vermittelte Beschäftigung ist nach § 9 Abs 2 AlVG ua nur dann zumutbar, wenn sie angemessen entlohnt wird. Als angemessene Entlohnung gilt grundsätzlich eine zumindest den jeweils anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung entsprechende Entlohnung.

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