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Rückwirkende KV-Erhöhung der Ist-Gehälter wirkt auch für inzwischen ausgeschiedene Arbeitnehmer

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6943/5/2025 Heft 6943 v. 2.4.2025

ArbVG: § 2 Abs 2 Z 3, § 11 Abs 2

Vereinbaren die Kollektivvertragsparteien eine rückwirkende Erhöhung der Ist-Gehälter, haben auch die zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer Anspruch auf eine entsprechende Differenzzahlung, wenn ihr Dienstverhältnis am Tag des Wirksamkeitsbeginns der Gehaltserhöhung noch bestanden hat.

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