EStG 1988: § 81, § 82
BFG 13. 1. 2025, RV/3100843/2018
Die Beschwerdeführerin ist eine britische Reiseveranstalterin mit Sitz in Großbritannien. Sie hat im verfahrensgegenständlichen Zeitraum Pauschalreisen nach Österreich überwiegend an britische Touristen verkauft. Die Konzerngesellschaften der Beschwerdeführerin, diverse GmbHs, haben in Österreich zwei Hotels und eine Bar betrieben. Diese Gesellschaften haben ihren Sitz im Inland. Die Beschwerdeführerin selbst begründete im Inland weder eine Betriebsstätte nach § 81 EStG 1988 noch befand sich die Geschäftsleitung im Inland.

