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BFG: Steuerfreiheit von Trinkgeldern - Ortsüblichkeit

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6934/15/2025 Heft 6934 v. 29.1.2025

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 16a

Belaufen sich die Trinkgelder eines Dienstnehmers auf mehr als 25 % des Bruttolohnes, so kann von dem in der gesetzlichen Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 16a EStG 1988 normierten Charakter eines ortsüblichen Trinkgeldes nicht mehr gesprochen werden. Eine der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Trinkgeldern liegt somit nicht vor.

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