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Ausgewählte Judikatur des OLG Innsbruck zum Thema Arbeitsunfall

Thema - ArbeitsrechtMag. Manfred LindmayrARD 6932/5/2025 Heft 6932 v. 15.1.2025

Die Rechtsordnung knüpft an das Vorliegen eines Arbeitsunfalls bestimmte Rechtsfolgen - so spielt die Einordnung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall zB bei der Entgeltfortzahlung eine Rolle, den Arbeitgeber treffen bestimme Melde- und Aufzeichnungspflichten und der verunfallte Dienstnehmer hat mitunter Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (zB Versehrtenrente).11Siehe dazu Lindmayr, Rechtsfolgen bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls, ARD 6418/6/2014. Ob der vom Gesetz geforderte Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung im Einzelfall vorliegt, ist oftmals nicht so klar. Eine Hilfestellung bieten dabei die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien, die Arbeitgebern, Personalisten und Rechtsberatern bei der Beurteilung helfen, ob ein Unfall im konkreten Fall als Arbeitsunfall iSd §§ 175 f ASVG zu qualifizieren ist.22Siehe dazu Lindmayr, Wann spricht man von einem Arbeitsunfall im rechtlichen Sinn? ARD 6417/6/2014. Der folgende Beitrag stellt vier rechtskräftige Entscheidungen des OLG Innsbruck näher dar.

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