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Anspruch auf Kostenübernahme für Anstaltspflege ohne vorherige Einweisung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6930/11/2025 Heft 6930 v. 3.1.2025

ASVG: § 145

OGH 8. 10. 2024, 10 ObS 6/24s

Wird einem Versicherten Anstaltspflege gemäß § 144 ASVG gewährt, ist der Erkrankte (durch den Versicherungsträger) in eine über einen Landesgesundheitsfonds finanzierte Krankenanstalt (LGF-Krankenanstalt) einzuweisen (§ 145 Abs 1 ASVG). Konnte mit der Aufnahme in die Anstaltspflege bis zur Einweisung durch den Versicherungsträger ohne Gefahr für den Erkrankten nicht zugewartet werden, ist die Aufnahme in die LGF-Krankenanstalt der Einweisung durch den Versicherungsträger gleichzuhalten, sofern die übrigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Anstaltspflege gegeben sind (§ 145 Abs 2 ASVG).

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