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Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch das AMS nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist

RechtsprechungDatenschutzrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6930/9/2025 Heft 6930 v. 3.1.2025

AMSG: § 25 Abs 9

DSGVO: Art 5, Art 6

Gemäß § 25 AMSG ist das Arbeitsmarktservice zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeitssuchenden ermächtigt. Die Daten sind 7 Jahre nach Be-

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