AMSG: § 25 Abs 9
DSGVO: Art 5, Art 6
Gemäß § 25 AMSG ist das Arbeitsmarktservice zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeitssuchenden ermächtigt. Die Daten sind 7 Jahre nach Be-
AMSG: § 25 Abs 9
DSGVO: Art 5, Art 6
Gemäß § 25 AMSG ist das Arbeitsmarktservice zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeitssuchenden ermächtigt. Die Daten sind 7 Jahre nach Be-
