ASVG: § 273
OGH 13. 8. 2024, 10 ObS 57/24s
Der Kläger war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag 1. 2. 2023 159 Monate als Behindertenbetreuer in einem Wohnheim für Personen mit geistiger Behinderung, Mehrfachbehinderung, Autismus sowie für Personen mit psychischen Erkrankungen tätig. Hauptaufgabe waren pädagogische Inhalte. Der Kläger betreute die Heimbewohner sozialpädagogisch und unterstützte sie bei der Alltags- und Freizeitgestaltung. Er führte Kriseninterventionen und beratende Tätigkeiten durch und unterstützte die Betroffenen bei Ämtern und Behörden. Auch das Vorbereiten und die Ausgabe der Medikamente sowie die Dokumentation des Gesundheitszustands der Betroffenen gehörte zu seinen Aufgaben.

