ASVG: § 255
OGH 10. 9. 2024, 10 ObS 81/24w
Nach ständiger Rechtsprechung des OGH sind für die Erlangung des Berufsschutzes nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG nur qualifizierte Tätigkeiten als gelernte oder angelernte Arbeiter sowie Angestelltentätigkeiten zu berücksichtigen, während Zeiten einer selbstständigen Tätigkeit nach dem GSVG für die Frage des Berufsschutzes nach jener Gesetzesstelle weiterhin außer Betracht zu bleiben haben (RIS-Justiz RS0129026).

