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Berufsschutz nur bei qualifizierten Tätigkeiten als Angestellter bzw Arbeiter

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6929/11/2024 Heft 6929 v. 18.12.2024

ASVG: § 255

OGH 10. 9. 2024, 10 ObS 81/24w

Nach ständiger Rechtsprechung des OGH sind für die Erlangung des Berufsschutzes nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG nur qualifizierte Tätigkeiten als gelernte oder angelernte Arbeiter sowie Angestelltentätigkeiten zu berücksichtigen, während Zeiten einer selbstständigen Tätigkeit nach dem GSVG für die Frage des Berufsschutzes nach jener Gesetzesstelle weiterhin außer Betracht zu bleiben haben (RIS-Justiz RS0129026).

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