ASGG: § 89 Abs 4, § 90 Abs 1 Z 1
OGH 16. 4. 2024, 10 ObS 136/23g
Die beklagte ÖGK verpflichtete den Kläger mit Bescheid zur Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Krankengeldes. Das Erstgericht wies die dagegen erhobene Klage ab und verpflichtete den Kläger zur Rückzahlung des Krankengeldes in monatlichen Raten. Gründe, die Rückersatzpflicht ganz oder zum Teil entfallen zu lassen, lägen nicht vor. In seiner Berufung wandte sich der Kläger nur dagegen, dass das Erstgericht ihm die Rückzahlungspflicht nicht ganz oder teilweise nachgesehen habe. Das Berufungsgericht wies die Berufung zurück, weil der Rechtsmittelausschluss in § 90 Abs 1 Z 1 ASGG auch den Ausspruch über den Entfall der Rückersatzpflicht erfasse.

