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AlVG: Zuweisung zu einer zumutbaren Arbeitsstelle ohne Rechtsbelehrung über Folgen einer Weigerung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6927/13/2024 Heft 6927 v. 4.12.2024

AlVG: § 9, § 10

VwGH 2. 8. 2024, Ra 2023/08/0007

Wird ein Arbeitslosengeldbezieher vom Arbeitsmarktservice einer zumutbare Stelle zugewiesen, ist dieser verpflichtet, die Arbeitsstelle anzunehmen. Eine Vereitelung führt nach § 10 Abs 1 Z 1 AlVG zum (temporären) Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Notstandshilfe).

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