AlVG: § 9, § 10
VwGH 2. 8. 2024, Ra 2023/08/0007
Wird ein Arbeitslosengeldbezieher vom Arbeitsmarktservice einer zumutbare Stelle zugewiesen, ist dieser verpflichtet, die Arbeitsstelle anzunehmen. Eine Vereitelung führt nach § 10 Abs 1 Z 1 AlVG zum (temporären) Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Notstandshilfe).

