vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KV-Universitäten: Unwirksame Kündigung bei fehlender Angabe eines Grundes im Kündigungsschreiben

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6927/5/2024 Heft 6927 v. 4.12.2024

KV-Universitäten: § 21, § 22

§ 22 des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten sieht für ältere und/oder langjährige Mitarbeiter einen erweiterten Kündigungsschutz insofern vor, dass die Kündigung zu ihrer Wirksamkeit nicht nur der Schriftform bedarf, sondern auch nur unter Angabe eines Grundes erfolgen darf. Die Angabe des Kündigungsgrundes ist notwendiger Inhalt der schriftlichen Kündigung, sodass ein Verstoß gegen diese Formvorschrift - somit die schriftliche Kündigung ohne Anführung eines Grundes - zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte