KBGG: § 2 Abs 6
OGH 13. 8. 2024, 10 ObS 77/24g
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der Anspruch der Klägerin auf pauschales Kinderbetreuungsgeld für ihre am 28. 10. 2015 geborenen Zwillinge. Strittig ist, ob die für die Klägerin im fraglichen Zeitraum bestehende Anmeldung an der ungarischen Adresse Vö*** als hauptwohnsitzliche Meldung iSd § 2 Abs 6 KBGG in der hier anzuwendenden Fassung dieses Absatzes (BGBl I 2009/116) zu qualifizieren ist.

