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Grenzen der Zulässigkeit rückwirkender Betriebsvereinbarungen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6926/8/2024 Heft 6926 v. 27.11.2024

ABGB: § 879, § 1016

ArbVG: § 29

Fehlte es für die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zunächst bei einem der beiden Verhandlungspartner an der Zuständigkeit für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, kann die schwebend unwirksame Betriebsvereinbarung innerhalb einer angemessenen Frist nachträglich genehmigt werden. Führt dies aber zu einem massiven rückwirkenden Eingriff in die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer (hier: in deren Entgeltansprüche), kann die Betriebsvereinbarung keine rückwirkende Kraft erzeugen.

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