ASVG: § 292, § 296 Abs 3
Ein Bescheid, mit dem die Ausgleichszulage "vorläufig" (bis zum Abschluss von für die endgültige Feststellung des Anspruchs noch erforderlichen Erhebungen) "ein-Seite 11
ASVG: § 292, § 296 Abs 3
Ein Bescheid, mit dem die Ausgleichszulage "vorläufig" (bis zum Abschluss von für die endgültige Feststellung des Anspruchs noch erforderlichen Erhebungen) "ein-Seite 11
