vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Straferkenntnis zum AuslBG: Tatort zum Tatzeitpunkt maßgeblich

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6925/9/2024 Heft 6925 v. 20.11.2024

VStG: § 44a Z 1

VwGH 20. 8. 2024, Ra 2024/09/0038

Das zuständige Landesverwaltungsgericht hat den Revisionswerber für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der D GmbH mit Sitz in E zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin im Zeitraum von 6. 10. bis 25. 11. 2022 einen ukrainischen Staatsangehörigen beschäftigt habe, für welchen keine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung erteilt oder Bestätigung ausgestellt gewesen sei, wobei als Tatort der Firmensitz der D GmbH angeführt wurde. Wegen der dadurch begangenen Verwaltungsübertretung nach dem AuslBG wurde über den Revisionswerber eine Geldstrafe verhängt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte