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Schadenersatzanspruch bei fortgesetzter sexueller Belästigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6922/8/2024 Heft 6922 v. 30.10.2024

GlBG: § 6 Abs 2, § 12 Abs 11

OLG Wien 26. 6. 2024, 8 Ra 7/24v

Die sexuelle Belästigung stellt einen Spezialfall der geschlechtsbezogenen Belästigung dar. Wesentliches Unterscheidungskriterium ist das der "sexuellen Sphäre zugehörige Verhalten", das bei der geschlechtsbezogenen Belästigung nicht vorliegt. Unter sexuellem Verhalten sind jene Verhaltensweisen zu verstehen, die auf den körperlich sexuellen Bereich abzielen. Das bei sexueller Belästigung inkriminierte Verhalten muss nach § 6 Abs 2 GlBG der "sexuellen Sphäre" zugehörig sein, dh entweder ausdrücklich sexuelle Sachverhalte ansprechen oder auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig und reichen vom Erzählen freizügiger Witze, anzüglichen, sei es auch in "Komplimente" verpackte, Bemerkungen über Figur und sexuelles Verhalten im Privatleben, unerwünschten Einladungen mit eindeutiger Absicht, "zufälligen" Körperberührungen, Po-Kneifen, aufgedrängten Küssen, dem Versprechen beruflicher Vorteile bei "sexueller Willigkeit", der Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung, bis hin zur Zurschaustellung der Genitalien, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Dabei geht es in aller Regel nicht um sexuelle Befriedigung, sondern um sexuell gefärbte Machtausübung.

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