Mit Wirkung 1. 11. 2024 kommt es zu großen Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. In der letzten ARD-Ausgabe wurden im ersten Teil dieses zweiteiligen Beitrages die wichtigsten Änderungen bei den arbeitszeitrechtlichen Regelungen dargestellt (siehe ARD 6921/4/2024). Der zweite Teil widmet sich nun den Neuerungen iZm Sonderzahlungen, Probemonat, Befristung und Kündigung sowie Einstufung, Vorrückung und Vordienstzeiten ab 1. 5. 2025.

