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Der neue Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe ab 1. 11. 2024 (Teil 2)

Thema - ArbeitsrechtMag. Wolfram Hitz/Mag. Claudia Weiß-KoppensteinerARD 6922/4/2024 Heft 6922 v. 30.10.2024

Mit Wirkung 1. 11. 2024 kommt es zu großen Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. In der letzten ARD-Ausgabe wurden im ersten Teil dieses zweiteiligen Beitrages die wichtigsten Änderungen bei den arbeitszeitrechtlichen Regelungen dargestellt (siehe ARD 6921/4/2024). Der zweite Teil widmet sich nun den Neuerungen iZm Sonderzahlungen, Probemonat, Befristung und Kündigung sowie Einstufung, Vorrückung und Vordienstzeiten ab 1. 5. 2025.

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