VBG: § 32 Abs 2 Z 1 und Z 6
OLG Wien 24. 9. 2024, 7 Ra 58/24m
Verstößt ein Lehrer mehrmals bewusst gegen die ihm sowohl mündlich als auch schriftlich erteilte - sachlich gerechtfertigte - Weisung, keine Fotos von Schülerinnen und Schülern anzufertigen, rechtfertigt dies den Dienstgeber zur Kündigung des Vertragsbediensteten nach § 32 Abs 2 Z 1 VBG (gröbliche Dienstpflichtverletzung) bzw § 32 Abs 2 Z 6 VBG (Setzen eines Verhaltens, das nicht geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben aufrechtzuerhalten). (Revision erhoben)

