VBG: § 34 Abs 2 lit b
OLG Wien 26. 6. 2024, 8 Ra 21/24b
Verhält sich eine Lehrerin an einer Volksschule (hier: eine Religionslehrerin) gegenüber ihren Schülern insofern unangemessen, als sie Kinder zur Disziplinierung minutenlang am Platz oder auf dem Gang stehen lässt und die Kinder im Unterricht beschimpft, was zur Folge hat, dass die Kinder vor der Lehrerin Angst haben und oftmals weinend vor ihr davonlaufen, rechtfertigt dies die Entlassung der Lehrerin wegen Vertrauensunwürdigkeit.

