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Auslegung einer Übergangsbestimmung zum neuen Gehaltsschema nach dem Stmk L-DBR

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6921/10/2024 Heft 6921 v. 23.10.2024

Stmk L-DBR: § 300 l Abs 1

OGH 23. 7. 2024, 9 ObA 42/24b

Mit LGBl 112/2020 wurde das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (L-DBR) mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2021 novelliert und dabei ua das in § 216 L-DBR geregelte Entlohnungsschema sIII neu gestaltet und die Entlohnungsstufen sIII/1 bis sIII/13 geschaffen. Ziel der Novelle war es (ua), die bisherigen Gehaltsschemata sIII, sIV, SV und k3 im neuen Gehaltsschema sIII zusammenzufassen und die bestehenden Gehaltskurven unter Berücksichtigung eines attraktiven Einstiegsgehalts anzupassen. Mit der Übergangsbestimmung des § 300 l L-DBR wurde die Überführung der bestehenden Einreihungen in neue Entlohnungsgruppen entsprechend einer genau festgelegten Umschlüsselung angeordnet.

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